Instrumente
Grundsätzlich sollte der Schüler bei Unterrichtsbeginn ein eigenes Instrument besitzen, jedoch können im Rahmen der Bestände der Musikschule Instrumente bis zu 11 Monate an Schüler vergeben werden. Der Wunsch nach einem Mietinstrument muss zusammen mit der Anmeldung schriftlich vorgelegt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Teilnahme am Klavierunterricht setzt den Besitz eines eigenen Klaviers voraus. Für die vorübergehende Überlassung von Musikinstrumenten wird folgende monatliche Miete erhoben:
Gitarre, Trompete, Querflöte, Chalumeau, Kinderoboe:
pro Monat 8,00
Akkordeon, Bariton, Klarinette, Posaune, Saxophon,
Tenorhorn, Viola, Violine, Waldhorn, Xylophon:
pro Monat 11,00
Fagott, Kontrabass, Oboe, Tuba, Violoncello:
pro Monat 14,00
Die Miete für Instrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr eingezogen. Bei Anmietung eines Instrumentes während des Schuljahres oder bei vorzeitiger Beendigung der Instrumentenmiete beträgt die Miete 1/12 der Jahresmiete je Monat während der Mietdauer.