Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir die Gruppenstärke/Unterrichtsort/Lehrkraft aussuchen?
Der Elementar- und Instrumentalunterricht findet in Gruppen statt. In der Regel beginnt der Instrumentalunterricht in größeren Gruppen. Die Einstufung in eine kleinere Gruppe wird vom Lehrer mit Genehmigung der Musikschulleitung und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorgenommen. Besonders berücksichtigt wird der Leistungsstand des Schülers. Ein Anspruch auf Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Unterrichtsort oder einen bestimmten Lehrer besteht nicht.

Kann ich im laufenden Schuljahr aussteigen?
Grundsätzlich sind Abmeldungen nur zum 01.09. eines jeden Jahres möglich. Bei Wegzug, Auslandsaufenthalt oder längerer Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes ist auch ein Ausstieg bzw. eine Stilllegung während des Schuljahres möglich.

Was ist bei Krankheit des Lehrers?
Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag (Frist 31.10) zurückerstattet.

Was ist bei Krankheit des Schülers?
Bei Erkrankung des Schülers auf die Dauer von drei und mehr zusammenhängenden Unterrichtswochen wird die entsprechende Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag bei Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende des Schuljahres.

Warum müssen auch in den Ferien die Gebühren gezahlt werden?
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und werden jeweils für ein Schuljahr (1. September bis 31. August) im Voraus erhoben. Sie werden in vier gleichen Raten jeweils zum 1. November, 1. Januar, 1. März und 1. Juni des laufenden Schuljahres abgebucht.

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