Gebührensätze
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und werden jeweils für ein Schuljahr (1. September bis 31. August) im Voraus erhoben. Sie werden in vier gleichen Raten jeweils zum 1. November, 1. Januar, 1. März und 1. Juni des laufenden Schuljahres abgebucht. Bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung ist die gesamte Jahresgebühr sofort nach Rechnungsstellung zu entrichten.
Gültig ab 1. September 2020
Gruppenunterricht 5 und mehr Schüler (45 min)
€ pro Jahr 233,88
€ pro Monat 19,49
Gruppenunterricht 4 Schüler (45 min)
€ pro Jahr 343,92
€ pro Monat 28,66
Gruppenunterricht 3 Schüler (45 min)
€ pro Jahr 385,44
€ pro Monat 32,16
Gruppenunterricht 2 Schüler (45 min)
€ pro Jahr 495,36
€ pro Monat 41,28
Einzelunterricht 30 min
€ pro Jahr 688,20
€ pro Monat 57,35
Einzelunterricht 45 min
€ pro Jahr 935,64
€ pro Monat 77,97
Ensemblefach ohne Hauptfachbelegung
€ pro Jahr 165,12
€ pro Monat 13,76
Ensemblefach für aktive Mitglieder von Musikvereinen
€ pro Jahr 82,32
€ pro Monat 6,86
Ensemblefach mit Hauptfachbelegung
gebührenfrei
Klavierzuschlag (unabhängig von der Unterrichtsform)
€ pro Jahr 41,28
€ pro Monat 3,44
Ermäßigungen:
Eine Ermäßigung der Unterrichtsgebühren wird gewährt als 1. Sozial-, 2. Geschwister- und 3. Mehrfachermäßigung.
Geschwisterermäßigung: für das zweite Kind 25%, für das dritte 50%, für das vierte und weitere 75% auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach.
Eine Mehrfachermäßigung von 25% auf das jeweils kostengünstigere Unterrichtsfach erhalten Schüler, die mindestens zwei gebührenpflichtige Fächer belegen.
Die Ermäßigungen werden nacheinander gewährt; die Reihenfolge des Absatzes 1 ist maßgebend.
Von den Ermäßigungen ausgeschlossen bleibt der Zuschlag für auswärtige Schüler und Erwachsene.
Anträge auf soziale Ermäßigung müssen jährlich neu gestellt und bis spätestens 01.12. jeden Jahres eingereicht werden !
Zuschläge:
Mit Schülern, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises haben und mit Erwachsenen wird durch eine jeweils abzuschließende Sondervereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründet. Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Regelungen der Gebührensatzung entsprechend, soweit nicht in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt wird. Danach wird auf die jeweilige Gebühr ein Zuschlag von 25 % erhoben.
Auswärtige Schüler, die als Mitglied in Musikvereinen im Landkreis Bamberg aktiv sind, haben keinen Auswärtigenzuschlag zu entrichten, soweit sie ein für den Musikverein relevantes Instrumentalfach belegen. Von volljährigen Schülern, Studenten und Auszubildenden wird nach Vorlage einer Bescheinigung des Ausbildungsinstituts kein Erwachsenenzuschlag erhoben. Belegt ein Schüler nur ein Ensemblefach, so entfällt der Auswärtigen-/Erwachsenenzuschlag..
Die Unterrichtsgebühren für die Teilnahme an der Förderklasse werden nach den Richtlinien des Verbandes Bayer. Sing- und Musikschulen im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst erhoben.